Das Land Bayern hat die Bestimmungen leicht angepasst. Bitte haltet euch an die Regeln, damit alle gesund bleiben und die Skilifte offen bleiben können. Vielen Dank und viel Spaß im Schnee.
CORONA-Bestimmungen:
– Verkauf von Karten nur gegen 2G Nachweis (nur in Kombination mit Personalausweis)
– Kinder bis 14 Jahre sind von der 2G Pflicht generell ausgenommen
– Befristet bis 9. Februar ausgenommen von 2G sind auch minderjährige Schüler gegen Vorlage des Schülerausweises mit Bild
– Maskenpflicht in der Warteschlange und während der Liftfahrt (Bis 5 Jahre keine Maskenpflicht); 6-15 Jahre medizinische Maske; ab 16 Jahre FFP2 Maske)
– Eine Testplicht besteht nicht mehr!
– Bis auf Weiteres verkaufen wir wegen der Covid19-Auflagen keine Punktekarten